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Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal leckt. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.
Hohe Versicherungssumme empfohlen
Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.
Versicherer sofort informieren
Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
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Im durchgeführten Produktvergleich wurden Öltankversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 6 Versicherern und 1 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 46 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.